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Rollstuhlgerechte Arztpraxis umsetzen: Das müssen Sie beachten
Parkplatz, Treppen, Türen, Raumgrößen: Rund zwei Drittel aller Arztpraxen in Deutschland sind nicht barrierefrei. Damit sind zahlreiche Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen von einer ärztlichen Behandlung ausgeschlossen. Das können Sie ändern, wenn Sie unsere Hinweise bei Umbau oder Planung barrierefreier medizinische Einrichtungen berücksichtigen.
Oft fehlt der rollstuhlgerechten Arztpraxis bereits ein behindertengerechter Parkplatz oder ein Aufzug. Viele Praxisräume sind außerdem nicht groß genug und verfügen nicht über die geeignete Möblierung. Im Gesetz ist eine freie Arztwahl festgehalten – doch für Menschen mit Beeinträchtigungen ist diese nicht gegeben. Das Ziel einer rollstuhlgerechten Arztpraxis ist es, dass möglichst viele PatientInnen diese ohne fremde Hilfe und ohne Erschwernis besuchen.
Ist die barrierefreie Praxis Pflicht?
Arztpraxen sind öffentlich zugängliche Gebäude. Baurechtliche Vorschriften hinsichtlich der Barrierefreiheit finden Sie in der DIN 18040-1 Barrierefreies Bauen. Dort ist seit 2009 vorgeschrieben, dass Neubauten barrierefrei zu planen sind. Ob eine bestehende Arztpraxis barrierefrei sein muss, ergibt sich aus der landesgesetzlichen Bauordnung. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat sowohl für PatientInnen als auch für Arztpraxen hilfreiche Informationen zu diesem Thema zusammengestellt. Dort finden sich auch nützliche Hinweise für Sie als PlanerIn oder ArchitektIn.
Rollstuhlgerechte Arztpraxis: Das sollten Sie berücksichtigen
Stufen, Türschwellen, schmale Durchgänge: Barrieren sind nicht nur für Menschen mit dauerhaft körperlichen Beeinträchtigungen hinderlich – auch für Eltern mit Kinderwagen oder Personen mit Fußverletzung.
Rollstuhlgerechte Arztpraxis – das zeichnet sie aus
Zugang und Umgebung der barrierefreien Arztpraxis
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Zugang zum öffentlichen Nahverkehr
- Gute Ausschilderung der Praxis
- Behindertengerechter Parkplatz ist wünschenswert
- Barrierefreier Zugang zur Praxis durch einen ebenerdigen Eingang, eine Rampe oder einen Aufzug
- Gute Beleuchtung, keine Stolperfallen
- Klingel auf Rollstuhlhöhe
Im Eingangsbereich
- Breite Eingangstür
- Barrierefreier, rollstuhlgerechter Aufzug
- Türen lassen sich leicht öffnen, bestenfalls durch automatische Türöffner
- Handläufe im Treppenhaus
In der rollstuhlgerechten Arztpraxis
- Höhenverstellbare, flexible Möbel (auch zur Untersuchung)
- Gebärdensprache bzw. induktive Höranlagen
- Orientierungshilfen für Menschen mit Sehbehinderung
- Schilder in gut lesbarer Schriftgröße in Augenhöhe (120-140 cm)
Im barrierefreien Bad und WC
- Unterfahrbarer Waschtisch
- WC in vorgeschriebener Höhe
- Ausreichende Rangierfläche
- Haltegriffe
- Kontrastreiche Farben
InhaberInnen erhalten beim zuständigen Bau- oder Bauaufsichtsamt weitere Informationen zur barrierefreien Gestaltung ihrer Arztpraxis.
Arztpraxis WC Vorschriften
Das Bad und WC in einer rollstuhlgerechten Arztpraxis muss so gestaltet sein, dass alle PatientInnen es benutzen können: RollstuhlfahrerInnen, Rollator-NutzerInnen, blinde oder sehbehinderte Menschen bzw. Personen mit kognitiven Einschränkungen. Zu einem barrierefreien Bad gehören unter anderem ein unterfahrbarer Waschtisch, durchgehende Spiegel, Stützklappgriffe und weitere Accessoires, die alle in vorgeschriebenen Höhen montiert werden müssen. Weiterführende Informationen zu den baulichen Vorschriften von barrierefreiem Waschtisch und WC finden Sie hier.
Rollstuhlgerechte Arztpraxis: Kontraste helfen bei der Orientierung
Durch eine kontrastreiche Gestaltung finden sich Menschen deutlich besser zurecht. Nicht nur im Sanitärbereich, sondern in der gesamten Arztpraxis. An Wänden weisen Farben den Weg. Im Badezimmer helfen Signalfarben dabei, Funktionselemente besser zu erkennen. Das gilt besonders für Stützklappgriffe und Haltegriffe, Seifen- oder Desinfektionsmittelspender.
Mit der richtigen Planung tragen Sie als PlanerIn oder ArchitektIn Ihren Teil dazu bei, dass medizinische Versorgung jedem Menschen zugänglich ist. Wir unterstützen Sie dabei.
Repräsentative Gebäude, worunter auch Gesundheitszentren und Arztpraxen zählen, stellen besondere Anforderungen an die Gestaltung. HEWI bietet für Sie als PlanerIn oder ArchitektIn einen kostenlosen Planungsservice an. Melden Sie sich gerne, sollten Sie Fragen haben.
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